Hintergrund der Diskussion ist der Antrag der Verwaltung, die Toilettenanlage künftig in der Nacht zu schließen. Dies sei erforderlich, da an der ca. 170.000,- € teuren Anlage bereits mehrfach Vandalismus stattgefunden habe, der schon bislang zu Reparaturkosten von weit über 6000,- € geführt habe.
Toilettenanlage am Lebacher Bahnhof ist wiederholt blindwütig zerstört worden
Hierzu erklärt der Stadtverbandsvorsitzende Hugo Müller: "Die Chancen, mit einer nächtlichen Schließung der Toilettenanlage weiteren Vandalismus gänzlich zu verhindern, sind eher begrenzt. Die Entscheidung potentieller Täter, von Graffiti, Sachbeschädigung und sonstigen Ordnungsstörungen abzulassen, wird vielmehr maßgeblich durch das subjektive Entdeckungsrisiko bedingt. Daher müssen sich unsere gemeinsamen Anstrengungen darauf richten, eben dieses Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Welche Mittel sich hierzu anbieten, sollte möglichst schnell in der Lebacher Sicherheitspartnerschaft erörtert werden".
Diese Sicherheitspartnerschaft, auch kriminalpräventiver Rat bezeichnet, ist auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion im Jahr 2004 gegründet worden. In ihr besteht die Möglichkeit, unter Leitung der Verwaltungsspitze und unter Beteiligung der Polizeiinspektion Lebach mit weiteren Organisationen, Verbänden, Vereinen und interessierten oder betroffenen Personen Problemstellungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu analysieren und Präventionsansätze zu entwickeln.
Sowohl das saarländische Polizeigesetz als auch das Datenschutzgesetz bieten der Vollzugspolizei, aber auch der Ortspolizeibehörde verschiedene Möglichkeiten der Gefahrenabwehr. Mit dem Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland sind der Ortspolizeibehörde etwa in den §§ 27 Abs. 2 Polizeigesetz und 34 Datenschutzgesetz erweiterte Befugnisse zur Videoüberwachung zugestanden worden. Die Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen, die vormals auf Kriminalitätsschwerpunkte begrenzt war, ist nunmehr auch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit bzw. zur Wahrnehmung des Hausrechtes verantwortlicher öffentlicher Stellen zum Schutz ihres Eigentums möglich.
Hierzu Hugo Müller weiter: "Gerade die dem Phänomen des Vandalismus zuzuordnenden Straftaten sind besonders sozial- und gemeinschädlich. Daher sollten wir jetzt in Lebach schnell handeln, und wenn es denn erforderlich ist unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten. Wir erwarten eine kurzfristige und Ziel führende Erörterung in der Sicherheitspartnerschaft."